Vorlage - VO/2018/322/02GV-1
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Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 10.04.2018, schadhafte Gehwege in Reparatur zu geben, wurde durch die Amtsverwaltung nach Abstimmung mit der Gemeinde eine Preisumfrage für die Fußwege in den Straßen Buschkoppel und Hasselbusch gestartet. Diese hat zwei Angebote erbracht.
Der Gemeindevertretung wurde empfohlen, das wirtschaftlichste Angebot des Anbieters A.P. aus S. mit Pflasterarbeiten anzunehmen. Die Beratung in der Gemeindevertretung führte zu einer Verweisung der Angelegenheit in den Bauausschuss, weil Klärungsbedarf bestand.
Der Bauausschuss hat die Amtsverwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Erneuerung des Belags (rot/buntes Pflaster statt Gehwegplatte) beitragspflichtige Maßnahme wäre.
Am 11.09.2018 hat sich der Bauausschuss erneut mit der Angelegenheit befasst und die Stellungnahme der Amtsverwaltung zur Kenntnis genommen, in der die Beitragspflicht ausgeschlossen wird, auch wenn der Fußweg gepflastert wird.
Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen der Gemeindevertretung, eine erneute Preisumfrage zu starten, da die Bindefrist der Angebote im August abgelaufen sei. Um einer Kostensteigerung entgegenzuwirken, sollte jedoch eine erneute Verlängerung der Bindefrist bei dem in die enge Wahl gefassten Anbieters beantragt werden. Erst wenn diese nicht mehr möglich ist, würde dann der Wettbewerb erneut beteiligt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ausgaben sind bei den laufenden Unterhaltungskosten berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Pflasterarbeiten der Fußwege in den Straßen Buschkoppel und Hasselbusch nach Beteiligung des Wettbewerbes zu beauftragen, sofern die Bindefrist des Angebotes aus der bereits durchgeführten Preisumfrage nicht verlängert werden kann.
Anlage/n:
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