Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/404/10GV  

Betreff: Zuschussgewährung an den TVT Trappenkamp für die Sportkegleranlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:11-1
Federführend:11-1 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Behnk-Beyer, Inka
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Sportkeglerverein Trappenkamp und die Gemeinde Trappenkamp haben am 17.11.2017 einen notariellen Grundstücksüberlassungsvertrag geschlossen. Hiernach befindet sich das Flurstück seit dem 01.01.2018 im Eigentum der Gemeinde Trappenkamp.

In diesem Vertrag hat sich die Gemeinde Trappenkamp dazu verpflichtet (§ 5 „Verwendung des Passiva“), den Gegenwert in Höhe von 80.490,00 € für die Erneuerung oder Verbesserung der technischen Ausstattung der Sportkegelanlage sowie für die Erneuerung von Einrichtungsgegenständen (§1a) zu verwenden.

Im Weiteren hat dann der TVT einen Überlassungsvertrag mit der Gemeinde geschlossen. Der TVT will nun die Kegelsportanlage sanieren und bittet um einen Zuschuss der Gemeinde. Der Zuschuss wird beantragt für Computersteueranlagen, Monitore und Sanierung der 4 Bahnen. Der beantrage Zuschuss in Höhe von 18.995,58 € ergibt sich aus den Eigenmitteln lt. Förderantrag Landessportverband Schl.-Holst. e.V. (Barmittel 8.442,48 € und Gemeindeanteil 10.553,10 €).

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Gelder stehen bei dem PSK 421000.5317000 zur Verfügung

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschliesst, dem TVT Trappenkamp einen Zuschuss in Höhe von 18.995,58 € für die Sanierung der Sportkegelanlage zu gewähren.

 

 

 

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Anlage/n: