Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/356/04GV  

Betreff: Beratung und Beschluss zur Anpassung und Erweiterung der Klärteichanlagentechnik an den Klärteichen "Laakener Weg" und "Schwale"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
16.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Im Zuge der Erschließung des Baugebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Rüsch“ wurde ein Antrag zur Entwässerung bei der Wasserbehörde des Kreises Segeberg eingreicht. Die Wasserbehörde hält es für erforderlich, den Klärteich an der Schwale entsprechend der Einwohnergleichwerte zu erweitern.

 

Aufgrund der Situation, dass die Wasserbehörde für den Klärteich an der Schwale eine P-Fällung (chemische Abwasserreinigung durch Zugabe von Fällungsmitteln) vorschreibt und der Klärteich im Laakener Weg in der Vergangenheit überhöhte Ablaufwerte hatte, ist geplant, beide Klärteiche auf dieselbe Anlagentechnik zu erweitern.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:

 

  1. Erneuerung der Teichbelüfter
  2. Einbau der Treibgutsperre
  3. Einbau einer P-Fällanlage und
  4. Schaffung einer Absetzzone des „Mehrschlammes“ infolge der P-Fällung.

 

Es wird empfohlen, ein Ingenieurbüro mit der Planung und Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Erweiterung der Klärteichanlagentechnik inkl. des Ingenieurhonorars wird auf ca. 57.000 Euro geschätzt. Die Ausgaben sind nicht im Haushalt 2019 eingeplant. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch Minderausgaben beim PSK 541000.5221000 (Unterhaltung Gemeindestraßen und Wege) gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertetung beschließt, ein Ingenieurbüro mit der Anpassung und Erweiterung der Klärteichanlagentechnik an den Klärteichen „Laakener Weg“ und „Schwale“ zu beauftragen. Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.

 

 

 

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Anlage/n: