Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/059/09SV  

Betreff: Jahresabschluss 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Vorberatung
03.05.2022 
Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 14 Abs.1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) finden die Vorschriften des Gemeinderechts für die Haushaltsführung eines Zweckverbandes (= Schulverband Sventana Bornhöved) entsprechende Anwendung. Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß § 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses 2020 bzw. die Beifügung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach § 95 n Abs. 5 GO ist beim Schulverband für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und beschließt anschließend die Schulverbandsversammlung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 7 der Schulverbandssatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. Im Rahmen der Abschlussprüfung ist vorgesehen, auch eine Prüfung der Kassenbelege für das Haushaltsjahr 2020 vorzunehmen. Diese soll in der Amtsverwaltung Bornhöved vorgenommen werden. Ein Termin für diese nichffentliche Prüfung steht allerdings noch nicht fest.

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Der Schulverband Sventana Bornhöved schließt das Haushaltsjahr statt eines geplanten Überschusses von 15.600,00 EUR mit einem Jahresüberschuss von 272.255,64 EUR ab. Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnis- oder Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Schulverband hat keinen vorgetragenen Jahresfehlbetrag auszugleichen und somit kann der erwirtschaftete Überschuss der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Die Ergebnisrücklage soll nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik mindestens 10 % (= 93.935,78 EUR) darf höchstens 33 % (= 309.988,02 EUR) der Allgemeinen Rücklage betragen. Mit einem Bestand der Ergebnisrücklage von 291.988,26 EUR wird der Mindestbetrag überschritten, der Höchstbetrag aber noch nicht erreicht. Weil nach § 26 Abs. 3 GemHVO_Doppik Jahresfehlbeträge aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden sollen, sollte diese bis auf den Höchstbetrag erhöht werden, damit zum Ausgleich möglicher künftiger Jahresfehlbetrag ein höherer Betrag zur Verfügung steht. Der verbleibende Betrag wäre der Allgemeinen Rücklage zuzuführen

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der Ergebnisrücklage um 17.999,76 EUR auf 309.988,02 EUR.

Erhöhung der Allgemeinen Rücklage um 254.255,88 EUR auf 1.193.613,51 EUR

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Schulverbandsversammlung beschießt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss 2020 in der vorliegenden Form.

b)      Die Schulverbandsversammlung beschließt weiter, den erwirtschafteten Jahresüberschuss mit einem Betrag von 17.999,76 EUR der Ergebnisrücklage zuzuführen, die damit ihren Höchstbetrag von 309.988,02 EUR erreicht und den verbleibenden Überschuss von 254.255,88 EUR der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, die dann ihren Bestand auf 1.193.613,51 EUR erhöht.

 

 

 

 


Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2020

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 09 Bilanz 2020 (344 KB)      
Anlage 2 2 09 Ergebnisrechnung 2020 (237 KB)      
Anlage 3 3 09 Finanzrechnung 2020 (253 KB)      
Anlage 11 4 09 Teilergebnisrechnungen 2020 (1064 KB)      
Anlage 12 5 09 Teilfinanzrechnungen 2020 (1430 KB)      
Anlage 4 6 09 Anhang 2020 (352 KB)      
Anlage 5 7 09 Anlagennachweis Übersicht (211 KB)      
Anlage 6 8 09 Forderungsübersicht 2020 Bericht 60 (71 KB)      
Anlage 7 9 09 Anlage 3 Verbindlichkeitenspiegel (18 KB)      
Anlage 8 10 09 Übersicht HHErmächtiungen 2020 (64 KB)      
Anlage 9 11 09 Anlage 5 Sondervermögen (6 KB)      
Anlage 10 12 09 Lagebericht 2020 (657 KB)