Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/061/10GV  

Betreff: Bebauungsplanes Nr. 10, 1. Änderung - Aufhebung für das Gebiet "Wohnsiedlung Nord, nördlich Ricklinger Straße, östlich Gärtnerstraße, westlich Bertha-von-Suttner Straße, südlich Thomas-Mann-Straße"
hier: Genehmigung des Vorentwurfs
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
02.02.2023 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 15.12.2021 beschlossen, die im Betreff genannte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufzuheben. Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit, da dieser unter einem rechtserheblichen Fehler leidet und deswegen von Amts wegen nicht mehr angewendet werden darf.

 

Nach § 1 Abs. 8 BauGB gelten die Vorschriften für die Aufstellung von Bebauungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. Aus diesem Grunde hat die Gemeinde den Fachdienst Kreisplanung mit der Erarbeitung der Entwurfsunterlagen für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10, 1. Änderung beauftragt. Ein Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes und die Begründung dazu sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage wird auf die Vorentwurfsunterlagen verwiesen.

 

Nach den Regelungen in der Hauptsatzung der Gemeinde Trappenkamp, hier § 6 Abs. 3 Ziff. 1, sind dem Bauausschuss die verfahrensleitenden Beschlüsse im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bebauungsplanes zur Entscheidung übertragen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ./.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10, 1. Änderung - Aufhebung für das Gebiet "Wohnsiedlung Nord, nördlich Ricklinger Straße, östlich Gärtnerstraße, westlich Bertha-von-Suttner Straße, südlich Thomas-Mann-Straße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/ mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB ist auf Grundlage dieser Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Planzeichnung

Begründung

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Trappenkamp_B-10_1 Änd_Aufhebung_2022-10-11 (627 KB)      
Anlage 2 2 2023-01-11, Trappenkamp_B-10.1_Begründung_Vorentwurf mit UB (375 KB)