Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/078/02GV-1  

Betreff: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
  Bezüglich:
VO/2021/078/02GV
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
24.05.2022 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   
09.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

Die Firma Holcim Kies und Splitt GmbH (HOLCIM) hat im Februar 2021 einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt. 

 

Die Firma Holcim plant südlich des bestehenden Kieswerkes Tarbek in den Gemeinden Bornhöved und Tarbek die Erweiterung der Abbauflächen für die Gewinnung von Kiessand. Der diesbezügliche Antrag nach § 68 WHG i.V.m. § 82 LWG und § 143 LVwG beim Kreis Segeberg ist derzeit nicht genehmigungsfähig, weil eine Teilfläche des Vorhabens in Plankonkurrenz zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Bornhöved steht.

 

Es handelt sich dabei um das in dem nachfolgenden Lageplan eingezeichnete Gebiet (Flurstücke 70,73 und 76 der Flur 10 der Gemarkung Bornhöved), für das in dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde eine gewerbliche Baufläche dargestellt ist.

 

Die Gemeinde hat dem Abbauvorhaben in der gemeindlichen Stellungnahme vom 05.08.2020 zugestimmt. Da das geplante Abbauvorhaben der Antragstellerin aber teilweise in Plankonkurrenz zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Gemeinde steht, bedarf es für die Planfeststellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

r eine abweichende Planung haben sich die Planungsträger gem. § 7 Satz 3 BauGB mit der Gemeinde ins Benehmen zu setzen, wobei eine veränderte Sachlage im Sinne dieser Vorschrift, die eine abweichende Planung erforderlich macht, vorliegend nicht gegeben sein dürfte (siehe hierzu auch Vermerk des Bau- und Umweltamtes vom 22.06.2020, den Antragsunterlagen als Anlage beigefügt).  

 

.

 

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan mit Darstellung des Plangebietes, das geändert werden soll:

 

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 15.04.2021 den Antrag der Firma Holcim auf Änderung des Flächennutzungsplanes abgelehnt (siehe hierzu auch Beschlussvorlage VO/2021/078/02GV)  

 

 

 

II Erneute Beratung über eine Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die Firma Holcim hält weiterhin an ihrem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes fest und hat Gelegenheit erhalten, in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.03.2022 die Gründe dafür zu erläutern. Die in der Sitzung vorgestellte Präsentation ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Ergänzend zu dem Vortrag teilt die Firma Holcim in ihrem Antrag folgendes mit:

 

Neben den derzeitigen Rahmenbedingungen haben wir Möglichkeiten angesprochen, welche Anpassungen bzgl. der Wiederherrichtung und Rekultivierung des betroffenen Teilbereichs und einer daraus resultierenden gewerblichen Folgenutzung denkbar wären. Zudem ist der Gemeinde die Überlassung der betroffenen Flurstücke zu einem marktüblichen Preis / Einräumung eines Vorkaufsrechts durch die Holcim angeboten worden. Darüber hinaus sind auch vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Erhaltung genutzter Verkehrswege vorstellbar. Letztere existieren z.B. bereits zwischen der Holcim und dem WZV.

 

Hinsichtlich des Trinkwasserschutzes bestehen von Seiten der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg, bei Berücksichtigung der im hydrogeologischen Fachgutachten benannten Aspekte, keine Bedenken. Dies ist durch die Stellungnahme der Genehmigungsbehörde und u.a. in dem behördlichen Erörterungstermin am 14.10.2021 im Kreishaus festgestellt worden. Das im hydrogeologischen Fachgutachten benannte Beweissicherungskonzept schließt mittlerweile >10 Grundwassermessstellen ein, die im Zuge eines Grundwassermonitorings turnusmäßig beobachtet und beprobt werden. In den bewertenden Bericht können ihre Beobachtungsmessstellen und Brunnenfassungen des WW Bornhöved natürlich berücksichtigt werden.       

 

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie und Ihr Gemeinderat, die durch die Holcim seinerzeit beantragte F-Planänderung, angesichts der aktuell erläuterten Aspekte, nochmals auf eine Kompromisslösung und Einvernehmlichkeit prüfen würden.“

 

III. Weiteres Vorgehen

 

Die gemeindlichen Gremien müssen nun darüber beraten, ob der ablehnende Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.04.2021 bestehen bleiben soll.

 

Zur weiteren Begründung des Antrages wird auf die beigefügten Antragsunterlagen sowie die Präsentation vom 10.03.2022 Bezug genommen.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist für die Gemeinde kostenneutral, da die Antragstellerin eine Übernahme der Kosten zugesichert hat.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.04.2021 über die Ablehnung des Antrages der Firma Holcim auf Änderung des Flächennutzungsplanes wird aufgehoben und folgender neuer Beschluss gefasst: 

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved) die 8. Änderung aufgestellt.  

 

Mit dieser Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Abbauflächen für die Gewinnung von Kiessand in dem Gebiet geschaffen und damit eine Planungskonkurrenz zum bestehenden Flächennutzungsplan beseitigt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein noch zu bestimmendes Planungsbüro beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden. 

 

6. Mit der Antragstellerin ist eine städtebauliche Vereinbarung zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Verfahrenskosten sowie der Nachnutzung der Fläche zu schließen.**

 

 

Alternative 2:

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.04.2021 über die Ablehnung des Antrages der Firma Holcim auf Änderung des Flächennutzungsplanes soll bestehen bleiben.      

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Kostenübernahmeerklärung (nicht-öffentlich)

Antrag (öffentlich)

Präsentation (öffentlich)

 

 

**Hinweis: Der Beschlussvorschlag wurde nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Bauausschusses und dem Bürgermeister angepasst.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag F-Planänderung Bornhöved (1823 KB)      
Anlage 3 3 Präsentation Vorhaben Tarbek-Süd_Gemeinde Bornhöved_20220310 (3020 KB)      
Stammbaum:
VO/2021/078/02GV   Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)   21 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2022/055/02GV   Bericht zum Kiesabbau in der Gemeinde Bornhöved durch Firma Holcim   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage
VO/2021/078/02GV-1   Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet "nördlich der Kreisstraße K 52, östlich der Segeberger Landstraße, südlich Kleine Heide und westlich des Trappenkamper Hofes (Flurstücke 70,73 und 76, Flur 10, Gemarkung Bornhöved)   Fachbereich 3 - Bauen und Planen   Vorlage