Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/082/09SV  

Betreff: Beratung und Beschluss zur Zusammensetzung der Verbandsversammlung nach § 5 Abs.4 der Satzung des Schulverbandes
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Johanna Kegel-Maier
Federführend:Fachbereich 2 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Vorberatung
03.05.2022 
Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved geändert beschlossen   
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:

 

Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved

besteht die Verbandsversammlung aus den rgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern der

Verbandsmitglieder, im Verhinderungsfalle deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern

und aus 6 weiteren Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinde Bornhöved sowie je einer weiteren Vertreterin oder einem weiteren Vertreter der Gemeinde Tensfeld und der

Gemeinde Wankendorf.

Gem. Abs. 4 gleicher Satzung prüft die Verbandsversammlung den Verteilungsschlüssel der zu entsendenden weiteren Vertreterinnen bzw. Vertreter jeweils im Jahr vor der Kommunalwahl.

 

Diese Verteilung basiert auf Schülerzahlen der Jahre 2006-2008 und einem Teiler von 9.

 

 

Im Jahr 2023 finden die nächsten Kommunalwahlen statt.

 

 

 

Unter Berücksichtigung der Schülerzahlen 2019-2022 ergibt sich folgende Aufstellung:

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt,

  1.  § 5 der Satzung in der bestehenden Form zu belassen.

oder

  1. die folgende Satzungsänderung:

 

§ 5 Verbandsversammlung

 

(1)   Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern der Verbandsmitglieder, im Verhinderungsfalle deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern und aus 5 weiteren Vertreterinnen bzw. Vertretern der Gemeinde Bornhöved. Die weiteren Vertreterinnen bzw. Vertreter haben je eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.

 

 

 

 


Anlage/n: