Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2022/092/09SV  

Betreff: Sachstandsbericht zur Erneuerung der Wärmepumpen sowie Beratung über eine mögliche Erneuerung der Beleuchtung in der Sporthalle
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Bauausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Information
26.04.2022 
Sitzung des Bauausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved geändert beschlossen   
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I.  Aktuelle Beschlusslage

Aufgrund des Beschlusses der Schulverbandsversammlung vom 16.12.2021 wurde das Ingenieurbüro EMB beauftragt, unter Berücksichtigung der bereits bewilligten Förderung eine Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage zu planen und später auch durchzuführen.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 26.04.2022 hat das Ingenieurbüro verschiedene Varianten der Sanierung vorgestellt. Die Präsentation zur Projektvorstellung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. In der Sitzung des Bauausschusses wurden die Vor- und Nachteile zwischen Elektro- und Gaswärmepumpen beraten. Da sich beide Alternativen technisch und wirtschaftlich die Waage halten, hat sich der Bauausschuss im Ergebnis für den Einbau von Elektrowärmepumpen ausgesprochen und der Schulverbandsversammlung empfohlen, das Anlagenkonzept 3 (Erneuerung der Lüftungsanlage und Einbau von Elektrowärmepumpen) zur Ausführung zu bringen.

 

Darüber hinaus hat der Bauausschuss der Schulverbandsversammlung eine Erweiterung des Konzeptes um die Erneuerung der Beleuchtungsanlage empfohlen. Die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage schätzt das Ingenieurbüro auf brutto 136.850,00 EUR. 

 

II. Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

 

Unter Berücksichtigung der bereits gefassten Beschlüsse, der bereits bewilligten Fördermittel und der aktuellen weltweiten politischen Situation mit weiter zu erwartenden Preissteigerungen und Lieferschwierigkeiten wird folgender Ablauf zur Umsetzung der Maßnahmen vorgeschlagen:

 

 

1.Bauabschnitt

 

Energetische Sanierung der Heizung- und Lüftungsanlage entsprechend der Konzeptvor- stellung vom 26.04.2022 sowie der bewilligten Förderung aus dem Förderprogramm des Bundes „Bundesförderung coronagerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen vom 01.09.2021.  Hier wurden 750.000 € als anrechenbare Kosten mit einem Zuschuss von 500.000 € bewilligt. Umsetzung der Maßnahmen bis zum 05.11.2022

 

 

2.Bauabschnitt

 

Austausch von drei Wärmepumpen gem. Konzeptvorstellung vom 26.04.2022 sowie bereits gefasster Beschlüsse aus 2019. Hierzu gibt es ein gesondertes Förderprogramm, das eine Förderung von 35 % der anrechenbaren Kosten ermöglicht und noch eingereicht wird.

 

 

3.Bauabschnitt

 

Energetische Sanierung der Beleuchtungsanlage entsprechend dem Beschlussvorschlag. Zusätzlich zu der bereits in Aussicht gestellten Förderung des Bundes sollte darüber hinaus eine Förderung aus Mitteln des Kreises geprüft werden. Die Bundesmittel können mit 20 % berücksichtigt werden.  Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sollte sowohl beim Bund als auch beim Kreis als eigene geschlossene Maßnahme eingereicht werden.  

 

Aufgrund der Fristen (Bewilligungszeiträume) aus den bereits genehmigten Förderungen sowie der Umsetzung der Maßnahmen empfiehlt das Ing. Büro, den 1. und 2. Bauabschnitt nicht beim Kreis zu einer kumulierenden Förderung einzureichen.

 

Zur weiteren Vorgehensweise wird mitgeteilt, dass das Ingenieurbüro unter Berücksichtigung des Beschlusses der Schulverbandsversammlung für die Bauabschnitte 1 und 2 eine aktualisierte Kostenschätzung erstellt und im Weiteren auf Grundlage einer Kostenberechnung die Ausschreibung der Leistungen vorbereitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

I

r das Projekt der Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage stehen bei dem PSK 424040.7851000 Finanzmittel in Höhe von 950.000,00 EUR zur Verfügung. Der Ansatz beruht auf einer Kostenschätzung.

 

r die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sind Finanzmittel haushaltsmäßig bislang nicht veranschlagt. Bei Durchführung der Maßnahme in 2022 müssen die erforderlichen Finanzmittel außerplanmäßig und unter Einsparung von Mitteln an anderer Stelle oder durch einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Diese Entscheidung sollte von der Entscheidung über die noch zu beantragenden Fördermittel abhängig gemacht werden.

 

 

 

II. Kostendarstellung für die weitere Planung:

 

 

 

 

 

Nach der Kostenschätzung ist von folgendem Finanzmittelbedarf für die Maßnahmen auszugehen:

 

1. Technikzentrale:   180.000,00 €

2. Bestandsanlage Altbau:  120.234,71 €

3. Anbau und Unterstation:    68.302,00 €

4. ftungsanlage:   340.000,00 €

5. Beleuchtungsanlage:   115.000,00 €

6. Nebenkosten:    158.753,16 €

Summe Netto:     982.289,87 €

Zzgl. 19% UST:    186.635,08 €

Summe Brutto:             1.168.924,95 €

 

Aufgeteilt auf die jeweiligen Bauabschnitte und unter Berücksichtigung der Förderung ergibt sich folgender Finanzbedarf: 

 

  1. Bauabschnitt:

Anrechenbare Kosten 750.000,00 € (ergibt Ing. Honorar : 164.859,10 €)

Summe: 914.859,10 € abzügl. Förderung 500.000 € ergibt Eigenanteil: 414.859,10 €

 

  1. Bauabschnitt:

  anrechenbare Kosten 150.000 € (Ing-Honorar bereits im 1. BA berücksichtigt)

abzügl. Förderung 52.500 € (35 %) Eigenanteil :  97.500 €

 

  1. Bauabschnitt:

Anrechenbare Kosten : 136.850 (Ing. Honorar 24.057,16 €) Gesamtbetrag                          Summe: 160.907,16 €; bei 20% Förderung auf die anrechenbare Kosten ergibt Förderbetrag :von 27.370 € Bund einen Eigenanteil von 133.537,16 €

 

 

r die Haushaltsplanung bedeutet dies, dass die bereit gestellten Finanzmittel für 2022 mit 950.000 € nicht auskömmlich sind bzw. dass nur der 1. und 2. Bauabschnitt im Haushaltsjahr 2022 umgesetzt und nicht die vollen Ingenieurleistungen abgerechnet werden können. Die fehlenden Finanzmittel können über einen Nachtrag im Haushaltsjahr 2022 bereit gestellt werden bzw. sind im Haushalt 2023 in Höhe von 218.924,90 (zzgl. Unvorhergesehenes in Höhe von 30.000 €  zzgl. Aufrundung ), also  250.000 € bereit zu stellen.

 

Somit wären insgesamt 579.870,00 € (ohne Zuschuss durch den Kreissportverband) einzuplanen. Bei Gesamtkosten von 1.168.924,95 bedeutet dies einer Förderquote von: 49,6%.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Schulverbandsversammlung entscheidet sich für das Anlagenkonzept 3 des Ingenieurbüros EBM, das eine Erneuerung der Lüftungsanlage und Einbau von Elektrowärmepumpen zum Inhalt hat. Die Maßnahmen sollen in zwei Bauabschnitten durchführt werden.
  2. Die Schulverbandsversammlung spricht sich für eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage in einem 3. Bauabschnitt aus. Die Umsetzung der Maßnahme wird von einer Förderung abhängig gemacht.  Der Auftrag an das Ingenieurbüro EMB Planung wird entsprechend erweitert.
  3. Die haushaltsmäßige Bereitstellung der Finanzmittel für den 1. und 2. Bauabschnitt soll in 2022 sichergestellt werden. Eine überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.  

Die haushaltsmäßige Bereitstellung der Finanzmittel für den 3. Bauabschnitt soll in 2022 erfolgen, wenn unter Berücksichtigung der Förderung und möglichen Einsparungen im Rahmen der Gesamtdeckung die Finanzierung sichergestellt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Konzept

Kostenberechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzept Schule Bornhöved_2021 (22607 KB)      
Anlage 2 2 Kostenschätzung Beleuchtungsanlage (89 KB)      
Anlage 3 3 2022 Förderbescheid Lüftungsanlage (1746 KB)