Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/209/02GV-1  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet "östlich der Segeberger Landstraße und südlich der Straße Kleine Heide"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3/Ti.
  Bezüglich:
VO/2023/209/02GV
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I.

Die Gemeindevertretung hat am 15.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „östlich der Segeberger Landstraße und südlich der Straße Kleine Heide“ gefasst. Mit dieser Planung sollen der Firma Holz Ruser, die auch den Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes gestellt hat, dringend benötige Erweiterungsoptionen ermöglicht werden.

 

 

II.

Folgende Verfahrensschritte wurden in diesem Bauleitplanverfahren bereits durchgeführt:

 

III.

Das Büro für Bauleitplanung, das mit den städtebaulichen Leistungen beauftragt ist, hat für die Beratung in den gemeindlichen Gremien einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 erarbeitet. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Erläuterung wird darauf Bezug genommen.

 

Die Gemeindevertretung prüft nun die im letzten Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen und entscheidet über deren Berücksichtigung.

 

Eine Abwägungstabelle mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Nach Prüfung der Stellungnahmen erfolgt der Satzungsbeschluss, der ebenfalls von der Gemeindevertretung zu fassen ist

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Bauleitplanung entstehen der Gemeinde nicht. Die Antragstellerin der Planung hat sich im Vorwege durch vertragliche Vereinbarung zur Übernahme der Kosten bereit erklärt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 1. Die in dem Beteiligungsverfahren nach §§2(2), 3(2) und 4(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll genannten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr 26r das Gebiet östlich der Segeberger Landstraße und südlich der Straße Kleine Heide“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 


Anlage/n:

Abwägungstabelle

Entwurf Planzeichnung mit Zeichenerklärung

Text Teil B

Begründung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2_Abwägung_BPL26 (191 KB)      
Anlage 2 2 Bornhoeved BPlan-26 Planunterlagen_Satzung (727 KB)      
Anlage 3 3 02_TTB-BPL-26 Bornhöved (32 KB)      
Anlage 4 4 03_Begründung-BPL-26 Bornhöved (4100 KB)      
Stammbaum:
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