Vorlage - VO/2023/324/01Amt
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Sachverhalt:
Die Finanzbuchhaltung des Amtes Bornhöved wurde vom 04.09.2023 bis 11.09.2023 vom Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg unvermutet geprüft. Über diese Prüfung hat das Gemeindeprüfungsamt einen Bericht erstellt und dieser Bericht ist dem Amtsausschuss zur Kenntnis zu geben. Der Prüfungsbericht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Prüfungsbericht enthält zwar Beanstandungen, schließt aber mit der Feststellung, dass die Finanzbuchhaltung des Amtes Bornhöved die ihr nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik obliegenden Aufgaben zum Teil erledigt hat.
Die genannten Einschränkungen wurden bereits bzw. werden in Kürze beseitigt:
Differenz Finanzrechnung – Finanzmittelbestand
Die Differenz wurde durch den Softwareanbieter beseitigt.
Bearbeitungsstand Vollstreckung
Der Bearbeitungsstand im Bereich der Vollstreckung kann jetzt ausgewertet werden. Ob alle Auswertungen, die das Gemeindeprüfungsamt haben möchte möglich sind, wird mit dem EDV-Anbieter geklärt.
Örtliche Prüfung der Finanzbuchhaltung
Eine örtliche Prüfung der Finanzbuchhaltung wird ab 2024 wieder stattfinden.
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und für die Zahlstellen
Die bestehende Dienstanweisung wird in Kürze geändert und eine weitere Dienstanweisung wird zeitgleich erlassen.
Zu den im Bericht gekennzeichneten Prüfungsfeststellungen ist allerdings eine Stellungnahme abzugeben. Ein Entwurf der Stellungnahme ist als weitere Anlage dieser Vorlage ebenfalls beigefügt und empfiehlt die Verwaltung, diesen Entwurf als Stellungnahme des Amtes zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügt Entwurf einer Stellungnahme zur unvermuteten Prüfung der Finanzbuchhaltung des Amtes Bornhöved im Haushaltsjahr 2023 wird als Stellungnahme des Amtes beschlossen.
Anlage/n:
Bericht über die unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung des Amtes Bornhöved im Haushaltsjahr 2023
Entwurf einer Stellungnahme zum genannten Prüfungsbericht