Vorlage - VO/2024/002/04GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 zu beschließen. Ein entsprechender Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Dieser enthält folgende wesentliche Änderungen zum Vergleich des Vorjahresplanes:
Erträge
Pos. | Inhalt | Ansatz Vorjahr | Änderung |
1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 621.900 | 106.600 |
Die wesentlichen Änderungen beruhen auf erwartete Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer. | |||
2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 219.200 | -7.300 |
Es werden geringer Schlüsselzuweisungen erwartet. | |||
3 | Sonstige Transfererträge | 0 | 0 |
Entsprechende Erträge werden nach wie vor nicht erwartet. | |||
4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 91.900 | -1.900 |
Bei der Abwasserbeseitigung sind deutliche Mindererträge eingeplant (Gebührensenkung wegen Kostenüberdeckung aus Vorjahren). | |||
5 | Privatrechtliche Entgelte | 7.300 | 0 |
Bei den privatrechtlichen Entgelten (insb. Mieten und Pachten) werden keine Veränderungen erwartet. | |||
6 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 0 | 0 |
Mit entsprechenden Erträgen wird nicht gerechnet. | |||
7 | Sonstige Erträge | 23.500 | -1.000 |
Bei den Konzessionsabgaben für Gas wird mit weniger Erträgen ggü. dem Vorjahr gerechnet. | |||
10 | Zwischensumme | 963.800 | 96.400 |
19 | Finanzerträge | 17.500 | 1.100 |
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Dividende der Schleswig-Holstein Netz AG. | |||
| Summe | 981.300 | 97.500 |
Aufwendungen
Pos. | Inhalt | Ansatz Vorjahr | Änderung |
11 | Personalaufwendungen | 8.400 | 0 |
Änderungen werden bei den Personalaufwendungen nicht erwartet. | |||
12 | Versorgungsaufwendungen | 0 | 0 |
Entsprechende Aufwendungen entstehen bei der Gemeinde nicht. | |||
13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 193.300 | 120.500 |
Es sind deutliche Erhöhungen bei den Unterhaltungsaufwendungen geplant (insb. für Straßenunterhaltungsmaßnahmen). Weiter steigen die Bewirtschaftungskosten insbesondere für die Stromversorgung. Die übrigen Änderungen sind von geringer Bedeutung. | |||
14 | Bilanzielle Abschreibungen | 117.900 | 24.900 |
Diese Position besteht z. T. aus Schätzwerten (insb. Beim Planjahr) | |||
15 | Transferaufwendungen | 669.600 | 87.200 |
Bei der Schulverbandsumlage für den Schulverband Sventana Bornhöved sind höhere Beträge geplant (Grundlage: Haushaltsentwurf Schulverband). Auch bei der Kreis-, Amts- und Gewerbesteuerumlage werden Erhöhungen erwartet. | |||
16 | Sonstige Aufwendungen | 138.700 | 3.400 |
Die Schulkostenbeiträge werden sich voraussichtlich erhöhen. | |||
17 | Zwischensumme | 1.127.900 | 236.000 |
20 | Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 15.600 | -8.100 |
Die Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2023 sowie die Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2024 sind für das 4. Quartal 2024 vorgesehen. Die Höhere Zinsbelastung hieraus ist daher erst ab dem Haushaltsjahr 2025 eingeplant. | |||
| Summe | 1.143.500 | 227.900 |
Einzahlungen (nur Investition und Finanzierung)
Pos. | Inhalt | Ansatz Vorjahr | Änderung |
18 | Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 300 | +49.700 |
Es ist eine Zuweisung für die Anbauerweiterung des Feuerwehrgebäudes erwartet. | |||
19 | Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken | 0 | 0 |
Die Veräußerung von Grundvermögen ist nicht beabsichtigt. | |||
20 | Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichem Vermögen | 0 | 0 |
Verkäufe sind nicht geplant. | |||
21 | Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen | 0 |
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Eine Veräußerung von Finanzanlagen ist nicht geplant. | |||
22 | Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen | 0 | 0 |
Entsprechende Einzahlungen werden nicht erwartet. | |||
23 | Einzahlungen aus Rückflüssen (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter) | 0 | 0 |
Darlehen o. ä. sind nicht vergeben. | |||
24 | Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten | 0 | 0 |
Beitragspflichtige Maßnahmen sind nicht bekannt. | |||
25 | Sonstige Investitionseinzahlungen | 0 | 0 |
Entsprechende Einzahlungen sind nicht bekannt. | |||
26 | Zwischensumme | 300 | +49.700 |
37 | Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 382.200 | +156.500 |
Es ist eine Kreditaufnahme bis zur Kreditobergrenze eingeplant. | |||
| Summe | 382.500 | +206.200 |
Auszahlungen (nur Investition und Finanzierung)
Pos. | Inhalt | Ansatz Vorjahr | Änderung |
27 | Auszahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
0 | 0 |
Der Schulverband Sventana Bornhöved erhebt 2024 keine Teilumlage für Investitionen und nach dem I. Entwurf des Haushalts für das Amt Bornhöved ist das auch nicht vorgesehen. | |||
28 | Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden | 0 | 0 |
Grunderwerb ist nicht geplant. | |||
29 | Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen | 22.500 | +49.200 |
Nachstehende Investitionen sind geplant:
Vermögen ab 1.000 EUR Brandschutz (gebrauchtes FW-Fahrzeug) = 36.000 € Brandschutz (Wärmebildkamera) = 1.500 € Wasserversorgung (fernauslesbare IDM-Zähler) = 8.000 € Gemeindehaus ((2 x Defibrillator) = 4.000 € Gemeindehaus (Notstromaggregat) = 20.000 €
Vermögen bis 1.000 EUR Gemeindeorgane (Vorsorgebetrag) = 500 € Brandschutz (Strahlrohr, Ersatzbeschaffungen) = 1.700 € | |||
30 | Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen | 0 | 0 |
Finanzanlagen sind nicht geplant. | |||
31 | Auszahlungen für Baumaßnahmen | 360.000 | +157.000 |
Folgende Baumaßnahmen sind geplant: Anbauerweiterung Feuerwehrgebäude | |||
32 | Auszahlungen für die Gewährung von Ausleihungen | 0 | 0 |
Ausleihungen (z. B. Darlehen) sind nicht geplant. | |||
33 | Sonstige Investitionseinzahlungen | 0 | 0 |
Derartige Einzahlungen werden nicht erwartet. | |||
34 | Zwischensumme | 382.500 | + 206.200 |
40 | Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 43.900 | -18.100 |
Ein Darlehen wurde endgetilgt und durch die neu eingeplante Kreditaufnahme mindern sich die Tilgungsleistungen aber nur unwesentlich. | |||
| Summe | 426.400 | +188.100 |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wurde mit folgenden Eckdaten geplant:
im Ergebnisplan mit | EUR |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.078.800 |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.371.400 |
einem Jahresüberschuss von | 0 |
einem Jahresfehlbetrag von | 292.600 |
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 0 |
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | - |
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im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen |
588.700 |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen |
614.500 |
Mit einem Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen |
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und Investitionsförderungsmaßnahmen von | 538.700 EUR |
Mit einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von | 38.100 EUR |
Mit einer Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,27 Stellen |
Sowie unter Berücksichtigung folgender Hebesätze:
Grundsteuer |
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 330 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 330 % |
Gewerbesteuer | 350 % |
Verwaltungsseitig wird empfohlen den Hebesatz der Grundsteuer B von 330 % auf den aktuellen Nivellierungssatz (§ 9 Abs.2 Nr. 1 Finanzausgleichsgesetz i.V.m. dem Haushaltserlass 2024 des Landes Schleswig-Holstein v. 25.09.2023) von 370 % zu erhöhen.
Mit Hilfe der Nivellierungssätze werden bei der Berechnung der Steuerkraft der Gemeinden ein normiertes Aufkommen, anstatt des tatsächlichen Aufkommens an Realsteuern, zugrunde gelegt. Diese pauschalierte Berechnung der Steuerkraft der Gemeinden soll zu einer gerechteren Verteilung des Finanzausgleiches nach dem FAG SH (Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein) führen.
Die Gemeinde Gönnebek wird aufgrund dessen, dass ihr Hebesatz für die Grundsteuer B deutlich unter dem Nivellierungssatz liegt, bei der Festsetzung der Steuerkraft reicher an Steuereinnahmen gerechnet, als sie tatsächlich ist.
Die Steuerkraft beeinflusst die Finanzkraft der Gemeinden und diese ist, neben der Berechnung der Zuweisungen bzw. Umlagen nach dem FAG SH, auch Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kreis- und Amtsumlage, sodass also auch dort zurzeit eine stärkere, als die tatsächlich vorhandene, Steuerkraft der Gemeinde berücksichtigt wird.
Bei einer Erhöhung des Hebesatzes auf 370 % könnten in der Planung beim Produktsachkonto 611000.4012000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen /Grundsteuer B) Erträge in Höhe von 76.300 €, statt der bisherigen geplanten Erträge in Höhe von 67.000 €, eingeplant werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Ergebnisplan wird ein Jahresfehlbetrag von 292.600 € und im Finanzmittelabfluss von 200.000 € ausgewiesen. Hierbei wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 538.700 € berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.
(ggf. mit folgenden Änderungen:
- Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 370 % - Erhöhung des Ansatzes bei 611000.4012000 auf 76.300 €
- -)
Anlage/n:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan (Vorbericht, Ergebnisplan, Finanzplan, Teilergebnispläne sowie Teilfinanzpläne) 2024