Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/044/03GV  

Betreff: Jahresabschluss 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Damsdorf Vorberatung
16.05.2024 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Damsdorf ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Entscheidung
25.07.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist nach § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO-Doppik), der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik), den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik) und dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik). Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht (§ 52 GemHVO-Doppik) beizufügen.

Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses 2022 bzw. die Beifügung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach § 92 Abs. 5 GO ist in der Gemeinde Damsdorf für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 92 Abs. 3 GO). Gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 92 Abs. 1 GO).

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt, wobei noch nicht bekannt ist, ob und ggf. wann eine Prüfung der Kassenbelege für das Haushaltsjahr 2022 erfolgt.

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Jahresabschluss ist auch über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen (§ 92 Abs. 3 GO).

 

Die Gemeinde Damsdorf schließt das Haushaltsjahr 2022 statt eines geplanten Fehlbetrages von 91.100,00 EUR mit einem Jahresüberschuss von 81.914,87 EUR ab und statt eines geplanten Finanzmittelabflusses von 320.600 EUR mindert sich dieser auf 235.680,06 EUR, ohne dass eine Kreditaufnahme erforderlich war.

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnis- oder Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Gemeinde Damsdorf hat keinen vorgetragenen Fehlbetrag auszugleichen und hat somit eine Zuführung zu den Rücklagen zu erfolgen.

Die Ergebnisrücklage soll mindestens 10 % und darf grundsätzlich höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Weil die Allgemeine Rücklage allerdings bereits 58,21 % der Bilanzsumme des Abschlussjahres beträgt (somit mehr als 30 %), darf die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Da die Ergebnisrücklage zum Ausgleich möglicher künftiger Fehlbeträge verwendet werden soll (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik), wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen, die dann ihren Bestand auf 307.256,70 EUR erhöht.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Jahresüberschuss von 81.914,87 EUR und Erhöhung der Ergebnisrücklage um diesen Betrag auf 307.256,70 EUR.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2022 in der vorliegenden Form mit einem Jahresüberschuss von 81.914,87 EUR.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den erwirtschafteten Jahresüberschuss in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen, die dann ihren Bestand auf 307.256,70 EUR erhöht.

 

 

 


Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2022

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 03 Deckblatt (203 KB)      
Anlage 2 2 03 JA 2022 Bilanz kurz (147 KB)      
Anlage 3 3 03 JA 2022 Jahresrechnungen (461 KB)      
Anlage 4 4 03 JA 2022 Teilrechnungen (2755 KB)      
Anlage 5 5 03 JA 2022 Teilrechnungen 612000 (221 KB)      
Anlage 6 6 03 JA 2022 Anhang (445 KB)      
Anlage 7 7 03 JA 2022 Anlagenspiegel (216 KB)      
Anlage 8 8 03 JA 2022 Forderungsspiegel (98 KB)      
Anlage 9 9 03 JA 2022 Verbindlichkeitenspiegel (108 KB)      
Anlage 10 10 03 JA 2022 übertragene Ermächtigungen (287 KB)      
Anlage 11 11 03 JA 2022 Sondervermögen (161 KB)      
Anlage 12 12 03 JA 2022 Lagebericht (887 KB)