Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/075/03GV  

Betreff: Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Damsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Silke PossekelAktenzeichen:3.3 131.17
Federführend:Fachbereich 3 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Possekel, Silke
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Gemeindewehrführers vom 16.02.2024 zu.

Zum Gemeindewehrführer wurde der bisherige Wehrführer Herr Stephan Burgdorf gewählt.

 

Der Gemeindewehrführer wirdr die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Damsdorf hat in ihrer Mitgliederversammlung am 16.02.2024 gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Damsdorf den Gemeindewehrführer gewählt. Mit der erforderlichen Mehrheit wurde Herr Stephan Burgdorf zum Gemeindewehrführer gewählt.

 

Die Wahlvorschläge wurden form- und fristgerecht bei dem Bürgermeister der Gemeinde Damsdorf eingereicht und Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt. Der Gewählte ist auch entsprechend allen bekannt.

 

Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes, der Wahl des Gemeindewehrführers zuzustimmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Gemeindewehrführers vom 16.02.2024 zu.

 

Zum Gemeindewehrführer wurde Herr Stephan Burgdorf gewählt.

 

Weil der Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzesr die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung der Gemeindevertretung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.

 

 


Anlage/n: