Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/157/10GV  

Betreff: Verkehrsführung in der Friedlandstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie Krille
Federführend:Fachbereich 3 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Krille, Melanie
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
08.05.2024 
Fällt aus! Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp      
15.07.2024 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

An den Bürgermeister wurde eine Anfrage zur Einrichtung einer Einbahnstraße in der Friedlandstraße gestellt. Hierzu wurde bereits eine Vorlage (2021/216/10GV) erstellt und im Bauausschuss im Jahr 2021 beraten.

Es wurde beschlossen, dass bei der Vorstellung eines anderen Verkehrskonzeptes der Verkehrsplaner gebeten werden soll, zur Situation und Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Friedlandstraße Stellung zu nehmen.

Daraufhin wurde vom Bürgermeister eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist als Anlage beigefügt.

 

Der Gutachter fasst sein Ergebnis wie folgt zusammen:
Aus den durchgeführten Verkehrsanalysen ergeben sich zunächst keine dringlichen Handlungsbedarfe, da sich sowohl die Verkehrsbelegung als auch das Geschwindigkeitsniveau auf einem eher niedrigen Niveau bewegen“ (siehe Seite 6 im Anhang).

 

Um das verbleibende Konfliktpotenzial weiter abzubauen, schlägt der Gutachter zwei Varianten der Verkehrsgestaltung vor. Diese wurden in einer Besprechung am 28.05.2024 mit dem Bürgermeister, dem Bauausschussvorsitzenden, dem stellvertretenden Bauausschussvorsitzenden, der zuständigen Sachbearbeiterin sowie dem Fachbereichsleiter Bürgerservice ausführlich erörtert.

 

Beide Varianten stellten sich für die Gemeinde als nicht zielführend heraus. Die Mehrheit der Besprechungsteilnehmer sieht die vom Verkehrsgutachter vorgeschlagenen eingeschränkten Halteverbotszonen (siehe Vorschlag 1, Seite 6 im Anhang) für nicht zielführend, da der Wegfall von ca. 13 Parkplätzen den aktuellen Parkdruck der Anwohner erhöhen würde.

Die vorgeschlagene Einbahnstraße (siehe Vorschlag 2, Seite 7 im Anhang) kann von der Gemeinde bei der Kreisverwaltung (Verkehrsaufsicht) beantragt werden. Aufgrund des vorliegenden Gutachtens in Verbindung mit verschiedenen Entscheidungen der Kreisverwaltung zu ähnlichen Sach- und Rechtslagen aus der Vergangenheit würde einem Antrag von der Verkehrsaufsicht vermutlich nicht gefolgt werden.

 

Zu beiden Varianten werden der Bürgermeister oder der Bauausschussvorsitzende in der Sitzung gegebenenfalls Stellung nehmen.

 

In der Besprechung am 28.05.2024 wurde eine dritte Variante erarbeitet: Der Bauausschussvorsitzende hat vorgeschlagen, das Parken im Rahmen von gekennzeichneten Parkflächen zu erlauben, bzw. die vorhandenen Parkmöglichkeiten zu verdeutlichen.
Die vorhandenen Ein- und Ausfahrten entlang der Friedlandstraße würden dann als erweiterte Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr dienen.

Nach telefonischer Anfrage bei der Verkehrsaufsicht des Kreis Segeberg hat die Amtsverwaltung die Empfehlung erhalten, dass in einer Tempo 30- Zone nicht durch weitere regelnde Maßnahmen („das Parken ist hier grundsätzlich erlaubt) eingegriffen werden soll.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.06.2024 wurde unter dem TOP 13 „Änderung der Straßenreinigungssatzung wie folgt beraten und beschlossen:
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Finanzausschuss beschlossen hat, die Änderung der Straßenreinigungssatzung zurückzustellen, bis über die Straßensanierungsarbeiten in der Friedlandstraße beraten worden ist. Die Gemeindevertretung verständigt sich einstimmig darauf, ebenfalls die Beratung den Beschluss zurückzustellen.

Herr Matthiesen teilt mit, dass die SPD-Fraktion in ihrer letzten Sitzung beschlossen hat, die Aufstellung eines weißen Schildes mit dem Hinweis: „Wegen Straßenreinigung dienstags von 9.00-11.00 Uhr hier freihalten“ vorzuschlagen und beim Ordnungsamt zu beantragen.

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, ob ein solches Hinweisschild aufgestellt werden kann.

Die Verwaltung möchte dazu anmerken, dass Schilder auf weißem Grund mit schwarzen Rand und der o.g. Aufschrift gem. §39 StVO als Verkehrszeichen (=Zusatzzeichen) anzusehen sind. Diese Zusatzzeichen sind unter dem regelnden Verkehrszeichen (z.B. Vorschriftzeichen 283 „Absolutes Haltverbot) anzubringen.

Ohne das regelnde Verkehrszeichen fehlt diesem Zusatzzeichen somit der offizielle Charakter eines Verkehrszeichens. Eine Ahndung bei Nichtbefolgung wäre somit nicht möglich.
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Straßenreinigung nicht durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt wird. Sollte die Straßenreinigung also (dauerhaft oder kurzfristig) auf einen anderen Tag verlegt werden, müsste die Beschilderung angepasst werden.

Zusätzlich sollen Verkehrszeichen nicht ortskundigen Verkehrsteilnehmern, die (Orts-)durchfahrt erleichtern.
Von der Aufstellung von Beschilderungen, die von der StVO abweichen (und den Verkehrsteilnehmer die Durchfahrt somit erschweren) sollte daher abgesehen werden.

Nach einem Antrag kann ein Anhörungsverfahren durch die örtliche Behörde durchgeführt werden, derzeit sieht die Verwaltung aus den o.g. Gründen keine Genehmigungsgrundlage.

 

Aus Sicht der Verwaltung können keine darüber hinaus gehenden Regelungen geschaffen werden um Fehlverhalten bzw. Verstöße gegen die StVO zu kompensieren.
Zusätzlich ist anzumerken, dass jegliche Art von (Park-)Verstößen grundsätzlich von der Polizei geahndet.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Variante 1:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung sich dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung anzuschließen und keine weiteren Maßnahmen zur Verkehrsführung in der Friedlandstraße umzusetzen, da aus verkehrsrechtlicher Sicht kein dringlicher Handlungsbedarf besteht.

 

Variante 2:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung das Parken im Rahmen von gekennzeichneten Parkflächen zu erlauben. Der Bauhof wird beauftragt die Kennzeichnung in Absprache mit dem Ordnungsamt durchzuführen.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrsuntersuchung Friedlandstraße (1267 KB)