Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/199/06GV  

Betreff: Jahresabschluss 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
03.07.2024 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
17.07.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsausführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 91 Abs.1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Nach § 92 Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Stocksee für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und anschließend beschließt gem. § 92 Abs.3 GO die Gemeindevertretung über den Abschluss. Gem. § 4 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Gemeinde Stocksee ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig.

 

Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§92 Abs. 1 GO). Wegen der vorstehenden Rechtlage wird nunmehr der Jahresabschluss für das HH 2023 zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 92 Abs. 3 GO)

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Feststellung des Jahresergebnisses in Höhe von 5.133,63

 

Erhöhung der Ergebnisrücklage auf 105.454,98

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 in vorliegender Form.

b) Die Gemeindevertretung beschließt den erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 5.133,63 in die Ergebnisrücklage umzubuchen.

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss 2023 mit Anhang und Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 06 Jahresabschluss 2023.pdf (11996 KB)