Vorlage - VO/2024/201/10GV
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Sachverhalt:
Die Räumlichkeiten der Kita und des Familienzentrums Pusteblume werden seit Jahren an Kooperationspartnern zur Ausübung von verschiedenen Aktivitäten oder für Kindergeburtstage bereitgestellt. Eine monatliche Miete wird vereinbart, wenn die Mieter eigene Einnahmen aus der angebotenen Aktivität generieren.
Für ehrenamtliche Angebote wird keine Miete erhoben. Bei Nutzung der Räumlichkeiten an Kindergeburtstagen, zahlen die Eltern lediglich einen kleinen Obolus.
Diese Einnahmen werden verbucht und senken so das Defizit der Gemeinde.
Es handelte sich im Jahr 2023 um eine Summe von ca. 1000,00 €.
Da teilweise Mieten durch die Überlassung der Räumlichkeiten generiert werden, handelt es sich um eine Untervermietung.
Mietvertraglich wurde vereinbart, dass bei Untervermietung die schriftliche Zustimmung der Gemeinde erfolgen muss. Eine Zustimmung kann aber nur aus wichtigem Grund verwehrt werden. Ein wichtiger Grund ist nicht erkennbar.
Ein Antrag auf Genehmigung zur Untervermietung der Räumlichkeiten der Kita und des Familienzentrums Pusteblume liegt vor und ist als Anlage beigefügt.
Über die Zustimmung der Gemeinde ist zu beraten und zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen von ca. 1.000,00 Euro jährlich
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt dem Antrag auf Untervermietung der Räumlichkeiten der Kita und des Familienzentrums Pusteblume bis auf Widerruf zu.
Eine Untervermietung darf das räumliche Angebot für die Kinder während des laufenden Betriebs der Einrichtung nicht schmälern.
Der innerbetriebliche Ablauf darf nicht durch die Untervermietung beeinträchtigt werden.
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag Untervermietung (167 KB) |