Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/240/07GV  

Betreff: Teilfortschreibung zum Thema "Windenergie an Land" des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021
hier: Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme am Beteiligungsverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:4.1/Ti.
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
16.07.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

I.

Die Landesplanungsbehörde hat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 17.06.2024 die Öffenlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Thema „Windenergie an Land“ unterrichtet.

 

Wesentlicher Anlass für die Teilfortschreibung ist die Verpflichtung der Bundesländer aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, die dort festgesetzten Flächenziele fristgemäß zu erreichen. Es sollen die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Festlegung von Windenergiegebieten geschaffen werden. Zudem sollen die Klimaschutzschutzziele des Landes Schleswig-Holstein aus dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz erreicht werden. Mit der Teilfortschreibung sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung an Land neu festgelegt werden. Mit den Zielen werden u.a. Bereiche festgelegt, in denen eine Windenergienutzung an Land ausgeschlossen wird. Außerhalb der Bereiche sollen in den Regionalplänen Vorranggebiete für Windenergie unter Berücksichtigung der im Kapitel 4.5.1 festgelegten Grundsätze ausgewiesen werden.

Die Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie in den Regionalplänen wird aber in eigenständigen Verfahren erfolgen und ist nicht Gegenstand dieser Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans.

 

Der Verordnungsentwurf mit allen Anlagen wird auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH mit der Internetadresse www.bolapla-sh.de  bereitgestellt.

 

Seit dem 11. Juni 2024 ist auf BOB-SH bereits die Einsichtnahme in den Verordnungsentwurf und die Anlagen möglich.

 

Die Unterlagen umfassen folgende Entwürfe:

 

      Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEPWindVO);

      Plantext zu Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land einschließlich Begründung (Anlage 1 zu § 1 LEPWindVO);

      Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land (Anlage 2 zu § 1 LEPWindVO);

      Umweltbericht (Anlage 3 zu § 1 LEPWindVO).

 

Zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage wird auf diese Unterlagen verwiesen.

 

Weiterhin stellt die Landesplanung mit der Internetseite schleswig-holstein.de - Windenergienutzung - Räumliche Steuerung auf einer Karte Potenzialflächen für Windenergie in Schleswig-Holstein dar und darüber hinaus weitere Geordaten.

 

Die Landesplanung hat zu den Potenzflächen folgenden Hinweis gegben:

 

Die Fläche, die nach Anwendung der Ausschlusskriterien zur Auswahl und Festlegung von Windenergiegebieten praktisch zur Verfügung steht, umfasst rund 113.000 Hektar oder rund 7,2 Prozent der Landesfläche und ist in einer Potenzialflächenkarte dargestellt. Aus den Potenzialflächen wird das Land bis Ende 2024 anhand der Grundsätze der Raumordnung rund 3,0 bis 3,3 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete Windenergie auswählen. Die Potenzialfläche steht darüber hinaus den Gemeinden zur Festlegung von gemeindlichen Windenergiegebieten zur Verfügung.

Die Grundsätze der Raumordnung, die sich kartografisch abbilden lassen und deren Gebietskulisse nicht in anderen Planwerken dargestellt ist, sind in der "Karte Grundsätze" dargestellt. Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Karten und Geodaten sind nicht Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein.

II.

Die Gemeinde Tarbek kann nun entscheiden, ob sie an dem Beteiligungsverfahren teilnehmen möchte und ggf. mit welchem Inhalt. Die Entscheidung über die Teilnahme an der Beteiligung ist der Gemeindevertretung vorbehalten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung entscheidet, ob sie an dem Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Thema „Windenergie an Land“ teilnehmen möchte und ggf. mit welchem Inhalt.

 

 

 

 


Anlage/n: