Vorlage - VO/2024/245/10GV
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Sachverhalt:
Der TV Trappenkamp e.V. beantragt einen 30%igen Gemeindeanteil zur Ersatzbeschaffung von einem beweglichen Fußballtor.
Das bisherige Fußballtor wurde am 14.06.2024 nach einer Prüfung stillgelegt.
In Absprache mit der Ausschussvorsitzenden wird dieser Antrag daher als dringlich angesehen und in der Sitzung am 01.07.2024 beraten.
Der Verein hat für diese Maßnahme ebenfalls Förderungen beim Kreissportverband Segeberg, sowie beim Landessportverband Schleswig-Holstein e. V. beantragt.
Die Gesamtkosten wurden vom Verein zunächst auf 6.000,00 € geschätzt. Mittlerweile liegen dem Verein und der Amtsverwaltung entsprechend aussagekräftige Kostenvoranschläge / Angebote vor (siehe Anhang).
Die Kosten für die o.g. Maßnahme werden demnach ca. 2.377,90 € betragen.
Der Gemeindeanteil liegt somit bei ca. 713,37 €.
Nähere Informationen können dem Antrag und den bereits vorliegenden Angeboten im Anhang entnommen werden.
Der Verein hat am 20.06.2024 mitgeteilt, dass eine Förderzusage vom Kreissportverband bereits vorliegt. Der Landessportverband hat eine Förderung ebenfalls zugesagt.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Trappenkamp sind Mittel für diese Ersatzbeschaffung nicht eingeplant. In dem betreffenden PSK sind dennoch Mittel vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Trappenkamp beschließt, dem TV Trappenkamp e.V. zur Ersatzbeschaffung von einem beweglichen Fußballtor einen Zuschuss in Höhe von max. 30 % der Kosten von 2.377,90€ zu zahlen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Förderung bewegl. Fußballtor (978 KB) | ||||
2 | Angebot Grenzland (85 KB) | ||||
3 | Angebot Kübler (578 KB) | ||||
4 | Angebot Danker Sport (150 KB) |