Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet der Grundstücke "Dorfstraße 6 und 8 (Reitsport Dohm)"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2018/279/08GV Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet der Grundstücke "Dorfstraße 6 und 8 (Reitsport Dohm)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/08/621.41_6
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin teilt den Inhalt der Vorlage mit.
 

 


Beschluss:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet der Grundstücke 'Dorfstraße 6 und 8' soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für die Erweiterung eines vorhandenen Reitsportgeschäfts mit Sattlerei und Polsterei.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich durchgeführt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entfällt. Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Dauer von 2 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt Bornhöved unterrichten und zur Planung äern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

5. Da die Bauleitplanung auf Antrag der Betreiber des Reitsportgeschäftes durchgeführt werden soll, wird diese von einer Kostenerstattung durch die Antragsteller abhängig gemacht. Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass die Antragsteller alle mit der Ausarbeitung des Planentwurfs erforderlichen Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, jedoch in Abstimmung mit der Gemeinde, beauftragen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen:0 Stimmenthaltung:0