Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet: "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2018/375/10GV Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet: "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/10/621.41_14_14
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bauausschussvorsitzende Mike Krille trägt den Sachverhalt vor. Auf die Frage von Herrn Zibell erläutert Herr von See, dass die übergeordnete Planung auch die jüngeren Menschen mit einbeziehen soll. Der Gedanke ist ähnlich dem generationsübergreifenden Wohnen, mit der Abweichung einer räumlichen Trennung. So könnten auch Familien, die in der Nähe des Pflegebedürftigen sein möchten, sowohl in einer eigenen Wohnung leben, aber auch schnell den Besuch des Angehörigen umsetzen.

 


  
 

Beschluss:

1. Für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9" soll die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.  

 

Mit der beabsichtigten Bauleitplanung sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes an die geänderten Anforderungen an eine bedarfsgerechte Bebauung im Rahmen des allgemeinen Wohnens angepasst werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Die Planung wird von der Übernahme der Kosten durch den Antragsteller abhängig gemacht. Alle Leistungen für die Bauleitplanung können durch den Bürgermeister beauftragt werden, sobald die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten durch den Antragsteller sichergestellt ist.

 

7. Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der B-Plan-Änderung:

 


Abstimmungsergebnisdafür:15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0