Amt Bornhöved
 

Auszug - Antrag auf Genehmigung zur Untervermietung von Räumlichkeiten  

Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2024/201/10GV Antrag auf Genehmigung zur Untervermietung von Räumlichkeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Bianka Mathiak-Fürstenwerth
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Mathiak-Fürstenwerth, Bianka
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

   Sachverhalt:

 

Die Räumlichkeiten der Kita und des Familienzentrums Pusteblume werden seit Jahren an Kooperationspartnern zur Ausübung von verschiedenen Aktivitäten oder für Kindergeburtstage bereitgestellt. Eine monatliche Miete wird vereinbart, wenn die Mieter eigene Einnahmen aus der angebotenen Aktivität generieren.

Für ehrenamtliche Angebote wird keine Miete erhoben. Bei Nutzung der Räumlichkeiten an Kindergeburtstagen, zahlen die Eltern lediglich einen kleinen Obolus.

 

Diese Einnahmen werden verbucht und senken so das Defizit der Gemeinde.

Es handelte sich im Jahr 2023 um eine Summe von ca. 1000,00 €.

 

Da teilweise Mieten durch die Überlassung der Räumlichkeiten generiert werden, handelt es sich um eine Untervermietung.

Mietvertraglich wurde vereinbart, dass bei Untervermietung die schriftliche Zustimmung der Gemeinde erfolgen muss. Eine Zustimmung kann aber nur aus wichtigem Grund verwehrt werden. Ein wichtiger Grund ist nicht erkennbar.   

 

Ein Antrag auf Genehmigung zur Untervermietung der Räumlichkeiten der Kita und des Familienzentrums Pusteblume liegt vor und ist als Anlage beigefügt.

 

Über die Zustimmung der Gemeinde ist zu beraten und zu beschließen.

 


 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde stimmt dem Antrag auf Untervermietung der Räumlichkeiten der Kita und des Familienzentrums Pusteblume bis auf Widerruf zu.

 

Eine Untervermietung darf das räumliche Angebot für die Kinder während des laufenden Betriebs der Einrichtung nicht schmälern.

 

Der innerbetriebliche Ablauf darf nicht durch die Untervermietung beeinträchtigt werden.


Abstimmungsergebnis dafür:    7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0