Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss einer I. Nachtragshaushaltssatzung mit I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
VO/2024/205/03GV Beschluss einer I. Nachtragshaushaltssatzung mit I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wie bereits unter dem vorangegangenen TOP mitgeteilt wurde, ist die Aufstellung eines I. Nachtragshaushalts 2024 verpflichtend, weil die Kosten für die Erschließung des neuen Baugebietes erheblich über den geplanten Beträgen liegen. Darüber hinaus werden in dem Nachtragshaushalt aber auch weitere bekannte oder zu erwartenden Veränderungen berücksichtigt.

Auf der Ertragsseite sind die größten Veränderungen

a)      eine Verbesserung bei den Gewerbesteuererträgen um 64.000 EUR,

b)      eine Minderung der Ausgleichszahlung des WZV für den Betrieb der Abfalldeponie um 4.900 EUR, weil die Zwischenlagerstätte nicht mehr betrieben wird und

c)      ein erhöhter Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 2.400 EUR.

 

Auf der Aufwandsseite stellen sich die größten Veränderungen

a)      bei den Unterhaltungsaufwendungen für die Gemeindestraßen (Auweg) mit Mehraufwendungen von 20.000 EUR,

b)      den Aufwendungen für auswärtige Kindertageseirichtungen mit einer Steigerung von 15.400 EUR,

c)      aber auch eine Minderung der Bewirtschaftungskosten von 6.200 EUR, weil eine Vorjahreserstattung erfolgte.

Die Erhöhung bei der Gewerbesteuerumlage ist den erhöhten Gewerbesteuererträgen geschuldet.

 

Über eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist aber, wie auch im bisherigen Haushalt, ein fiktiver Haushaltsausgleich möglich.

 

Zur Investitions- und Finanzierungstätigkeit ist anzumerken, dass bei den Einzahlungen nunmehr mit einem Verkauf von vier Wohngrundstücken gerechnet wird. Bei den Auszahlungen sind Mehrausgaben für die Erschließung des Baugebietes von 84.000 EUR berücksichtigt. Zur Sicherheit ist, anders als im bisherigen Haushalt, nunmehr aber auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 63.800 EUR (Kreditobergrenze) eingeplant. Über eine tatsächliche Kreditaufnahme wird allerdings voraussichtlich erst zum Jahresende entschieden werden, weil dieses maßgeblich von der Vermarktung der Wohnbaugrundstücke abhängig ist.
 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Vorlage verteilte I. Nachtragshaushaltssatzung mit I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.


 

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0