Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss zu einem Zuschuss an den TV Trappenkamp e.V., hier: Ersatzbeschaffung von einem bewegl. Fußballtor  

Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.07.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2024/245/10GV Beratung und Beschluss zu einem Zuschuss an den TV Trappenkamp e.V., hier: Ersatzbeschaffung von einem bewegl. Fußballtor
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich 3 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Tralau, Eike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

   Sachverhalt:

Der TV Trappenkamp e.V. beantragt einen 30%igen Gemeindeanteil zur Ersatzbeschaffung von einem beweglichen Fußballtor.

Das bisherige Fußballtor wurde am 14.06.2024 nach einer Prüfung stillgelegt.

In Absprache mit der Ausschussvorsitzenden wird dieser Antrag daher als dringlich angesehen und in der Sitzung am 01.07.2024 beraten.

 

Der Verein hat für diese Maßnahme ebenfalls Förderungen beim Kreissportverband Segeberg, sowie beim Landessportverband Schleswig-Holstein e. V. beantragt.

 

Die Gesamtkosten wurden vom Verein zunächst auf 6.000,00 € geschätzt. Mittlerweile liegen dem Verein und der Amtsverwaltung entsprechend aussagekräftige Kostenvoranschläge / Angebote vor (siehe Anhang).

 

Die Kosten für die o.g. Maßnahme werden demnach ca. 2.377,90 € betragen.

 

Der Gemeindeanteil liegt somit bei ca. 713,37 €.

 

Nähere Informationen können dem Antrag und den bereits vorliegenden Angeboten im Anhang entnommen werden.

 

Der Verein hat am 20.06.2024 mitgeteilt, dass eine Förderzusage vom Kreissportverband bereits vorliegt. Der Landessportverband hat eine Förderung ebenfalls zugesagt.

 


 


  
 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Trappenkamp beschließt, dem TV Trappenkamp e.V. zur Ersatzbeschaffung von einem beweglichen Fußballtor einen Zuschuss in Höhe von max. 30 % der Kosten von 2.377,90€ zu zahlen.


Abstimmungsergebnis dafür:   7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0