Vorlage - VO/2016/840/10GV-2
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Sachverhalt:
Am 11.05.2017 hat die Gemeindevertretung eine neue Straßenreinigungssatzung beschlossen. Im § 3 Nr. 1 dieser Satzung wird auf eine bestehende Straßenliste Bezug genommen. Eine solche Straßenliste wurde jedoch nicht erstellt und ist auch entbehrlich.
Vor einer Bekanntmachung der Straßenreinigungssatzung sollte der Beschluss der Gemeinde dahin gehend berichtigt werden, dass § 3 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung folgenden Wortlaut erhält:
Die Gemeinde Trappenkamp betreibt die Reinigung der dem öffentichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Kreisstraßen jedoch nur innerhalb der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungspflicht nicht nach § 4 den Eigentümern der aniegenden Grundstücke übertragen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die am 11.05.2017 von der Gemeindevertretung beschlossene Straßenreinigungssatzung
wird insoweit geändert, dass § 3 Nr 1 folgenden Wortlaut erhält:
Die Gemeinde Trappenkamp betreibt die Reinigung der dem öffentichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Kreisstraßen jedoch nur innerhalb der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungspflicht nicht nach § 4 den Eigentümern der aniegenden Grundstücke übertragen wird.
Die übrigen Bestimmungen der am 11.05.2017 beschlossenen Straßenreinigungssatzung bleiben unverändert bestehen.
Anlage/n:
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