1. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Trappenkamp gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2.Der Beschluss der Gemeindevertretung ist zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bekanntzumachen und in das Internet unter www.laerm.schleswig-holstein.de einzustelen.
05.07.2018 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
Ö 12 - (offen)
Beschlussvorschlag:
1.Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Trappenkamp gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2.Der Beschluss der Gemeindevertretung ist zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bekanntzumachen und in das Internet unter www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen.
27.09.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Trappenkamp gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2.Der Beschluss der Gemeindevertretung ist zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bekanntzumachen und in das Internet unter www.laerm.schleswig-holstein.deeinzustellen.