Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved
Datum: Di, 04.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:48 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 24.04.2018  
02FinA/18/025  
     
   
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Beratung und Beschluss zum Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung  
Enthält Anlagen
VO/2018/212/02GV  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte „II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg vom 03.06.2013

 

entsprechend der Anlage .… 2)

 

mit folgenden Eckwerten:zu A.: …. 2)

zu B.: …. 2)

 

[ …. 2) ist entsprechend der Beschlussfassung zu ergänzen]

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    04.09.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

  
Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Ermächtigung des Bürgermeisters in der Hauptsatzung zur Erteilung von Aufträgen wie folgt zu verändern:

 

§ 2 Abs. 2 Nr. 4 (Erwerb Vermögen) =   50.000 EUR

§ 2 Abs. 2 Nr. 8 (sonstige Aufträge) =   50.000 EUR ohne vorherige Ausschreibung und

        100.000 EUR, wenn der Auftragsvergabe eine

         Ausschreibung nach der VOL/VOB vorausgegengen

    vorausgegangen ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1

 

 

   
    27.09.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Ermächtigung des Bürgermeisters in der Hauptsatzung zur Erteilung von Aufträgen wie folgt zu ändern:

 

§ 2 Abs. 2 Nr. 4 (Erwerb Vermögen) =  50.000,00 EUR

§ 2 Abs. 2 Nr. 8 (sonstige Aufträge)  = 50.000,00 EUR ohne vorherige Ausschreibung und

100.000,00 EUR, wenn der Auftragsvergabe eine Ausschreibung nach der VOL/VOB vorausgegangen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0  

 

Ö 6  
Einwohnerfragezeit      
Ö 7  
Prüfung des Jahresabschlusses 2015  
Enthält Anlagen
VO/2018/310/02GV  
Ö 8  
Finanzbericht II. Quartal 2018 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2018/241/02GV  
Ö 9  
Anschaffung eines Bürgerbusses
Enthält Anlagen
VO/2017/429/02GV  
Ö 10  
Genehmigung der Kalkulation über die Verkaufspreise für das Baugebiet B-Plan 22      
Ö 11  
Finanzierung von künftigen Straßenausbaumaßnahmen  
VO/2018/213/02GV  
Ö 12  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses